Tumoren bestehen - ebenso wie gesunde Gewebe - aus einzelnen Zellen. Teilen sich die Zellen, wächst der Tumor. Die Strahlung hemmt das Zellwachstum, indem sie die Erbsubstanz (DNA) im Zellkern angreift. Dadurch verliert die Zelle ihre Teilungsfähigkeit und stirbt ab. Anschließend wird sie von körpereigenen Zellen abgebaut.
Gesunde Zellen werden durch die Strahlung ebenfalls getroffen. Somit kommt es zunächst auch hier zu Schäden, die zu bestimmten Akutreaktionen (Nebenwirkungen) wie Hautrötungen oder Schleimhautentzündungen im bestrahlten Bereich führen können. Gesunde Zellen besitzen jedoch - im Gegensatz zu Tumorzellen - die Fähigkeit, die entstandenen Schäden an der DNA zu reparieren. Somit regenerieren sich die gesunden Gewebe und die Akutreaktionen klingen in der Regel innerhalb von wenigen Wochen wieder ab.
Strahlentherapie benutzt vor allem ultraharte (= sehr energiereiche) Röntgenstrahlen, die von einem sogenannten Linearbeschleuniger erzeugt werden, und wirkt ausschließlich lokal, d.h. in dem Bereich, der tatsächlich bestrahlt wird. Die Chemotherapie verwendet Medikamente, die als Infusionen, Spritzen oder Tabletten verabreicht werden und im ganzen Körper wirken.
In bestimmten Fällen können beide Verfahren miteinander kombiniert werden (kombinierte Radiochemotherapie), in der Regel um die Wirkung der Strahlen an den Tumorzellen zu verstärken.
Nein. Ähnlich wie bei einer Röntgenuntersuchung merkt man von der Bestrahlung selbst nichts.
Diese Sorge beschäftigt viele Patienten und Angehörige, vor allem, wenn es in der Familie kleine Kinder oder Schwangere gibt.
Bei einer Strahlentherapie sind Sie selbst jedoch nicht radioaktiv! Die Strahlung ist nur vorhanden, wenn das Gerät angeschaltet ist. Die Strahlen durchdringen Ihren Körper und geben dort ihre Energie ab. Radioaktives Material wird nicht eingesetzt. Selbst enger körperlicher Kontakt ist für Angehörige und Freunde völlig ungefährlich.
Ihre Haare werden nur dort ausfallen, wo die Strahlung auf behaarte Haut trifft. Lediglich bei Patienten, die aufgrund von Hirntumoren oder -metastasen bestrahlt werden, fallen während bzw. kurz nach der Therapie die Kopfhaare aus. In aller Regel wachsen diese später wieder nach. Allerdings kann es ein halbes Jahr und länger dauern, bis wieder ein erkennbarer Haarwuchs einsetzt. Wichtig ist in dieser Zeit ein guter Sonnenschutz für die Kopfhaut.
Einige Patienten müssen nach einer Kopfbestrahlung mit einem auf Dauer dünner bleibenden Haarwuchs direkt an der Strahleneintrittsstelle rechnen. Bei einem deutlich sichtbaren Haarverlust haben gesetzlich versicherte Krebspatientinnen Anspruch auf eine Kunsthaarperücke. Bei Männern hingegen ist die versicherungsrechtliche Lage derzeit unklar.
Ihr Strahlentherapeut wird die für Ihre Erkrankungssituation notwendige Strahlendosis festlegen und mit Ihnen besprechen. Diese Dosis wird in viele Portionen (sog. Fraktionen) aufgeteilt. So lässt sich das umliegende gesunde Gewebe besser schonen, da es sich bereits zwischen den einzelnen Fraktionen teilweise erholen und regenerieren kann.
Typischerweise erstreckt sich eine Bestrahlungsserie über vier bis acht Wochen, wobei fünf Bestrahlungen pro Woche durchgeführt werden.
Nein, am Wochenende und an Feiertagen bleibt unser MVZ geschlossen.
Ob Sie mit dem Auto fahren können, hängt von Ihrer Erkrankung, der Bestrahlungsregion und natürlich von Ihrem Allgemeinbefinden ab. Meistens sind die Patienten auch nach der Bestrahlung so unbeeinträchtigt, dass sie problemlos nach Hause fahren können. Die Krankenkasse erstattet ihnen in der Regel Kilometergeld.
Wenn Sie in der Kopfregion bestrahlt werden, raten wir Ihnen allerdings davon ab, selbst zu fahren. Während des Aufklärungsgespräches kann Ihr Arzt Ihnen näheres dazu sagen.
Soweit zumutbare Verbindungen vorhanden sind, können Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns kommen.
Andernfalls übernehmen bzw. erstatten die Krankenkassen in der Regel (teilweise) die Kosten für ein Taxi. Dafür ist eine vorherige Antragstellung und Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich. Wir beraten Sie diesbezüglich bei Ihrem ersten Vorstellungstermin und stellen Ihnen eine entsprechende Verordnung zur Vorlage beim Krankenversicherer aus.
Während der Strahlenbehandlung können Sie alles tun, was ihnen Spaß macht und Sie nicht zu stark belastet. Sie selbst können am besten einschätzen, welche Aktivitäten Ihnen gut tun und welche Sie lieber lassen sollten.
Wenn Sie die Bestrahlung gut vertragen, können Sie auch weiterhin arbeiten, sofern Sie sich das zutrauen. Beispielsweise beeinträchtigt die Bestrahlung bei Brust- oder Prostatakrebs in der Regel so wenig, dass Sie ohne weiteres berufstätig sein können. Wir bemühen uns, mit Ihnen Termine zu vereinbaren, die mit Ihrer Arbeitszeit harmonieren.
Sollte es Ihnen während der Zeit der Strahlentherapie körperlich oder seelisch nicht gut gehen, werden wir Sie selbstverständlich krankschreiben.
Alkohol zu trinken, wird nicht empfohlen, weil es das gesunde Gewebe zusätzlich belastet.
Ab und zu ein Glas Wein oder Bier ist jedoch kein Problem, mit Ausnahme von Patienten, die im HNO-Bereich oder an der Speiseröhre bestrahlt werden.
Rauchen wird nicht empfohlen, weil es für das gesunde Gewebe, das sich ohnehin schon von der Bestrahlung erholen muss, eine zusätzliche Belastung mit sich bringt.
Bei Rauchern kann bis zu 15 Prozent des Hämoglobins, das für den Sauerstofftransport im Blut verantwortlich ist, außer Funktion sein. Wird das Rauchen eingestellt, kommt es innerhalb kurzer Zeit zu einer Normalisierung, es wird wieder mehr Sauerstoff transportiert.
Die Anwesenheit von Sauerstoff ist wichtig für die Wirkung der Bestrahlung. Patienten, die vor einer Strahlentherapie für immer zu Rauchen aufhören, haben bessere Heilungschancen. Dies wurde insbesondere für Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren oder mit Lungenkrebs nachgewiesen.
Nach dem Rauchen einer Zigarette benötigt der Körper ca. zwölf Stunden, um das Hämoglobin zu normalisieren. Rauchen Sie so wenig wie möglich! Den geringsten Nachteil scheint die Zigarette in den Stunden nach der täglichen Bestrahlung zu haben. Bis zur Bestrahlung am nächsten Tag sollte sich der Sauerstofftransport wieder gebessert haben.
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Strahlentherapie. Privatpatienten und Selbstzahler bekommen eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenkasse oder z.B. der Beihilfestelle einreichen müssen.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie vor Beginn der Behandlung einen zweiten Spezialisten aufsuchen möchten, der die Diagnose oder das Behandlungskonzept überprüft. Die daraus resultierende (kurze) Verzögerung bis zum Therapiebeginn verringert nicht die Erfolgschancen der Behandlung. Die Krankenversicherungen bezahlen in der Regel das Einholen einer zweiten Meinung auf Wunsch des Patienten.
Auf Nachfrage nennen wir Ihnen gerne weitere Spezialisten in Ihrer Umgebung / für Ihre Erkrankungssituation, die konsultiert werden können.