Nach Abschluss der Strahlentherapie übernimmt Ihr Haus- oder Facharzt, der Sie zu uns überwiesen hat, wieder Ihre Betreuung und koordiniert eventuell notwendige weitere Therapieschritte bzw. die Kontrolluntersuchungen.
Wir sind nach der Strahlenschutzverordnung zu einer regelmäßigen nebenwirkungsbezogenen Nachsorge verpflichtet. Dies dient unserer Qualitätskontrolle. Vor allem aber interessieren wir uns auch künftig für Ihr Befinden und unseren gemeinsamen Behandlungserfolg.
Deshalb findet etwa sechs Wochen nach Ende der Strahlentherapie ein erster Nachsorgetermin bei uns statt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Akutreaktionen durch die Bestrahlung bereits weitestgehend abgeklungen. Die Folgetermine planen wir einmal pro Jahr.
Bei Problemen oder Fragen stehen wir Ihnen und unseren Kolleginnen und Kollegen, die Sie ansonsten betreuen, selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Bei vielen Patienten bleiben nach einer Bestrahlung keine sichtbaren Veränderungen an Haut oder inneren Organen zurück.
Sie müssen trotzdem wissen, dass einmal bestrahltes Gewebe empfindlicher bleibt, auch wenn man davon im Alltag nicht sehr viel merkt. Berücksichtigt man dies bei der Körperpflege, beim Umgang mit möglichen Reizungen durch Sonne, Chemikalien oder auch mechanischen Belastungen des Gewebes, kann in der Regel nicht viel passieren.
Grundsätzlich kann jedes Organ, das mit einer entsprechend hohen Dosis bestrahlt wurde, mit Gewebeveränderungen reagieren. Dazu gehören narbige Umbildungen, bei denen dann die eigentliche Gewebe- oder Organfunktion beeinträchtigt werden kann.
Inzwischen sehr selten geworden ist die Ausbildung vieler kleiner und erweiterter Äderchen (Teleangiektasien, ähnlich wie Besenreiser) im Bereich der bestrahlten Haut.
Drüsen- und Schleimhautgewebe können nach einer Bestrahlung empfindlicher werden.
Waren Gebärmutter, Eierstöcke, Hoden oder Prostata im Strahlengang gelegen, kann die Fähigkeit verloren gehen, ein Kind zu bekommen/zu zeugen.
Die gewebespezifische Strahlendosis, von der an entsprechende Schäden zu erwarten sind, ist uns inzwischen gut bekannt. Wir haben deshalb die Möglichkeit, solche Belastungen wenn irgend möglich zu vermeiden. Dies ist in den letzten Jahren nicht zuletzt mit Hilfe der modernen Techniken der zielgerichteten Bestrahlung wesentlich einfacher geworden.
Ist die Mitbestrahlung eines empfindlichen Organs unvermeidlich, um einen Tumor überhaupt erreichen zu können, werden wir gemeinsam eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung treffen.
Im ungünstigsten Fall können Spätschäden an gesunden Zellen auch zu strahlenbedingten Zweittumoren führen. Sie gehen auf dauerhafte Veränderungen an der Erbsubstanz zurück. Bis zu einem gewissen Grad kann eine gesunde Zelle solche Schäden reparieren. Unter Umständen werden sie jedoch noch an Tochterzellen weitergegeben; das Risiko steigt, dass bei weiteren Zellteilungen noch mehr Schäden auftreten und schließlich ein Tumor entsteht.
Insgesamt ist dieses Risiko nach einer Strahlentherapie aber gering, während das Risiko eines weiteren Tumorwachstums oder -rezidives ohne Strahlentherapie wesentlich höher ist. Zudem dauert es oft Jahrzehnte, bis sich ein solcher "Fehler" tatsächlich auswirken würde.
Wir werden mit Ihnen ausführlich das entsprechende Risiko besprechen und gemeinsam mit Ihrem persönlichen Nutzen einer Behandlung abwägen.
Nach einer Strahlentherapie ist es in der Regel problemlos möglich, andere Körperregionen zu bestrahlen. Ob die gleiche Stelle noch einmal bestrahlt werden kann, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von Dosis und zeitlichem Abstand der Vorbestrahlung sowie den umliegenden Organen.
Bitte teilen Sie uns deshalb auf jeden Fall mit, wenn Sie früher in einer anderen Klinik/Praxis bestrahlt worden sind.